Der Kunstraum |
Am 8. Februar 1891 erging an die Bezirkshauptmannschaft Landeck ein Gesuch des Pettneuer Gemeindevorstehers und Abgeordneten zum Tiroler Landtag
betreffend die "Genehmigung der Statuten eines Vereins zum Wohle der auswandernden ‚Schwabenkinder'". Interessant ist die Antwort der Statthalterei in Innsbruck: "Die Bildung eines Vereins zum Wohle der sogenannten Schwabenkinder und jugendlichen Arbeiter überhaupt mit dem Sitze in Pettneu (...) wird im Sinne des § 6 des Vereins-Gesetzes vom 15. November 1867 RGBl. 134 nicht untersagt." 10) Josef Anton Geiger, der auch Postmeister war und in Ausübung seines Dienstes am Bahnhof Pettneu tödlich verunglückte, hat sich also durch die Überwindung der bürokratischen Hürden um den Hütkinderverein verdient gemacht.